Angebot und Zielgruppen

1. Beratung von Kindern und Jugendlichen zu aktuellen Fragen der persönlichen Entwicklung und zu Konflikten in Familie, Schule und Peer-Group

Unterschiedliche Erwartungen an das Leistungsverhalten in der Schule, angemessene Erziehungsmaßregeln in der Familie sind z.B. häufig auftretende Konfliktpunkte, die familiäre Krisen provozieren und Eltern und Kinder gleichermaßen belasten. Einzeln und in gemeinsamer Runde können Konflikte angesprochen und an einem neutralen Ort Lösungen überlegt werden. Immer stärker rückt das Thema Mobbing unter Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang werden von hier aus sowohl anlassbezogene Gespräche als auch die Vermittlung von hilfreichen Kontakten angeboten.

2. Elternberatung zu alltäglichen Erziehungsfragen, zu Eltern-Kind-Konflikten , zu eigenen inneren Konflikten mit der Elternrolle

In Zeiten allgegenwärtigen Expertentums –besonders in Erziehungsfragen- sind Eltern vielfach verunsichert, eigene Entscheidungen im Rahmen des Erziehungsprozesses zu treffen. Es gilt, dem Kind Freiräume zu gewähren aber auch sichere Strukturen aufzubauen. Wie kann das geschehen im Einklang mit dem eigenen Selbstverständnis und dem Wohlbefinden des Kindes? Dies ist ein Beispiel für eine Fragestellung, die im familiären Alltag viele Konflikte provoziert und Eltern nach Hilfen suchen lässt. Im Beratungsprozess geht es dann darum, mit den Eltern als Experten ihres Kindes gemeinsam Lösungsvarianten zu entwickeln.

3. Begleitung und Beratung von Kindern und Jugendlichen als Verfahrensbeistand in Familiengerichtsverfahren nach §158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)

Ein Verfahrensbeistand hat den Willen und die Interessen des Kindes festzustellen und im Familiengerichtsverfahren zum Ausdruck zu bringen (nach § 158 FamFG). Ein Beispiel: Nach erfolgter Trennung oder Scheidung der Eltern sind Fragen des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil für das Kind zu klären. In den Fällen, in denen dies nicht einvernehmlich zwischen den Eltern abgestimmt werden kann, muss eine familiengerichtliche Vermittlung bzw. Regelung erfolgen. Die Aufgabe eines Verfahrensbeistandes besteht dann darin, den Willen und die Interessen des Kindes unabhängig vom Willen der Eltern festzustellen und im Gerichtsverfahren zum Ausdruck zu bringen.

4. Gestalttherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu individuellen Entwicklungsaufgaben , Veränderungswünschen, Krisensituationen

Im Rahmen eines Therapieprozesses werden kreative Medien und Methoden eigesetzt, je nach Vorliebe und Angemessenheit, um den eigenen Motiven und Vorstellungen auf die Spur zu kommen. Bevorzugte Methoden dabei sind bildnerische Techniken, Rollenspiel, freie Spielformen, Textgestaltung, Körperarbeit, Biografiearbeit. Die Methoden werden in einem Therapieplan mit den Klienten abgestimmt.